An die
Eltern und Familien
mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
in Nordrhein-Westfalen – 21.01.2021
Liebe Eltern,
in den letzten Wochen sind viele von Ihnen meinem dringenden Appell gefolgt, die Kindertagesbetreuung nur zu nutzen, wenn es für Sie unbedingt erforderlich ist. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Aber die Zeit der Kontaktreduzierung ist leider noch nicht vorbei. Zwar sind die Infektionszahlen im Vergleich zum Spätherbst durch die aktuellen Maßnahmen rückläufig. Der positive Trend ist jedoch noch nicht stabil genug, um zum Regelbetrieb zurückzukehren. Zudem gibt es die Sorge, dass durch Mutationen das Infektionsgeschehen wieder steigen könnte. Deshalb hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, die aktuellen Maßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung bis zum 14. Februar zu verlängern.
Ich muss Sie daher weiterhin dringend bitten, auch in den nächsten Wochen die Kindertagesbetreuungsangebote nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist, z.B. aus zwingenden beruflichen Gründen oder bei familiären Überlastungssituationen. Dieser Appell gilt ausdrücklich sowohl für unsere Kitas als auch für die Kindertagespflege.
Bisher ist das sehr gut gelungen, wofür ich Ihnen als Eltern wie gesagt sehr dankbar bin. Die Inanspruchnahme in den Kitas lag in der ersten Januarwoche bei rund einem Viertel. Wie erwartet ist dieser Wert seitdem gestiegen auf etwa ein Drittel. Wir sehen also grundsätzlich, dass unser Appell wirkt – auch wenn die Situationen vor Ort unterschiedlich sind.
Da mein Haus in den letzten Tagen viele Anfragen von Eltern erhalten hat, warum die Regelungen so getroffen wurden, will ich Ihnen meine Beweggründe erläutern:
Zum einen wurde gefragt, warum wir einen Appell richten und nicht eine Notbetreuung wie im Frühjahr vorsehen. Viel diskutiert wurden auch private Gründe für die Inanspruchnahme. Mein Appell hat das Ziel, die Anzahl der betreuten Kinder in der Kindertagesbetreuung so gering wie möglich zu halten: alle Kontakte, die nicht notwendig sind, sollen vermieden werden. Es gilt in dieser Zeit zudem, die allergrößte Rücksicht auf die Beschäftigten in den Einrichtungen so-wie die Kindertagespflegepersonen zu nehmen, die in vertrauens-voller Nähe mit den Kindern arbeiten. Anders als im Frühjahr 2020 definieren wir einen Betreuungsbedarf nicht mehr darüber, ob Sie in einem „systemrelevanten“ Beruf arbeiten. Dies hat damals zu Ungerechtigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Eltern, aber auch mit Kita-Leitungen und Kindertagespflegepersonen geführt. Stattdessen setzen wir jetzt auf Ihre Eigenverantwortung und Ihre Solidarität mit den Beschäftigten in den Kitas und den Tagesmüttern und Tagesvätern.
Ich bin öffentlich dafür kritisiert worden, moralischen Druck auf die Eltern auszuüben. Aber ich stehe zu meiner Entscheidung. Wir können diese Krise nur gemeinsam bewältigen. Das geht nur mit Rücksichtnahme auf diejenigen, die sich mit so viel Engagement und ohne Schutzkleidung liebevoll um unsere Kinder kümmern, und mit Rücksicht auf diejenigen, die tatsächlich auf die Betreuung angewiesen sind. Denn es geht jetzt nicht darum, welchen Beruf jemand ausübt, sondern ob Eltern Betreuung und Beruf miteinander vereinbaren können oder nicht. Kann die Familie die Situation zu Hause noch stemmen oder droht eine Überlastung? Das war und ist mit den beruflichen oder privaten Gründen gemeint. Außerdem wollen wir Kindern den Besuch der Kindertagesbetreuung ermöglichen, für die der Lockdown eine besondere Belastung darstellt, z. B. weil sie in beengten Wohnverhältnissen leben, unter akuten Familienereignissen oder -krisen leiden oder deren Familien sich in strukturellen Notlagen befinden. Unser Ziel ist es, dass Familien und dass Kin-der, die Hilfe brauchen, diese auch bekommen.
Zum anderen wurde vielfach gefragt, warum der Betreuungsumfang um 10 Stunden gekürzt wurde. Dies ist erforderlich, damit in den Kindertageseinrichtungen die Gruppen strikt voneinander getrennt werden können. In normalen Zeiten werden in den Einrichtungen, z.B. in den Randzeiten, Kinder aus verschiedenen Gruppen zusammen betreut oder Personal wieder gruppenübergreifend eingesetzt. So besteht in der Regel ein sehr flexibler Personaleinsatz. Durch die Notwendigkeit der Gruppentrennung wird diese Flexibilität erheblich eingeschränkt. In der gegenwärtigen Phase der Pandemie ist die Gruppentrennung eine wichtige Infektionsschutzmaßnahme und ein Zeichen unserer anhaltenden Vorsicht.
Vielen Fragen kamen auch zur Erweiterung des Kinderkrankengeldes. In NRW wird es nun für alle Familien eine Regelung geben, auch für die, die nicht gesetzlich versichert sind. Informationen dazu haben wir in einer „Offiziellen Information“ zusammengestellt. Diese finden Sie in Kürze hier www.chancen.nrw.
Ich habe Ihnen schon mehrfach geschrieben und Ihnen immer wieder versichert, dass mir sehr bewusst ist, wie schwer diese Pandemie für die Familien ist. Ich setze aber alles daran, um Sie als Familien zu unterstützen und so bald wie möglich wieder mehr Normalität zu erreichen. Und ich bitte Sie: Helfen Sie weiter mit.
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Joachim Stamp
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Link-Tipp(s) (redaktionell)
Aktuelle Downloads (Elterninfos Ministerium)
Kinderkrankengeld in der Entgeltabrechnung