Liebe Eltern,
Täglich erreichen uns neue Verordnungen und Informationsschreiben.
Bitte lesen Sie die eingestellten Dokumente aufmerksam durch und gehen Sie nach den Verordnungen und Empfehlungen vor.
Wenn Sie zu der Gruppe der Personensorgeberechtigten gehören, denen ein Betreuungsplatz nach der Verordnung zusteht, lassen Sie bitte einen Arbeitgebernachweis ausfüllen. Aktuell nehmen wir die Kinder an der Hauseingangstür auf. Bitte klingeln Sie.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.
Bitte informieren Sie sich fortlaufend!
Entsprechend der Informationen des Familienministeriums NRW bleibt das Betretungsverbot für die Kindertageseinrichtungen in NRW weiter bestehen.
Die „Notbetreuung“ in den Kindertageseinrichtungen wird bis zum 04. Mai fortgesetzt.
Die aktuell gültige Rechtsverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erlischt zum 19.04.2020 und wird durch eine neue Rechtsverordnung mit Gültigkeit ab dem 20.04.2020 ersetzt. Die neue Rechtsverordnung soll voraussichtlich bis zum 03.05.2020 gelten.
Wir appellieren an alle Eltern:
Aus Infektionsschutzgründen sollte der Betreuungsanspruch auf das erforderliche Maß beschränkt bleiben.
Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Kindertageseinrichtung, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll- nach Empfehlungen des RKI- organisieren können. Wir benötigen weiterhin den Bedarfsnachweis für eine Kinderbetreuung / Unabkömmlichkeit
Seitens des Ministeriums wurde angekündigt, dass auch für den Kita-Bereich weitere Konkretisierungen für erforderliche Hygienestandards entwickelt werden.
Verordnung Zum Schutz Vor Neuinfizierungen Mit Dem Coronavirus Sars
Weitere Informationen:
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)
Anlage 1: Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung bis 22. April 2020
Anlage 2: Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020