Konzeption der pädagogischen Arbeit 01/2025

64 Unser Leitbild und die Konzeption beinhalten klare Aussagen zu Werten und Haltungen in Bezug auf die uns anvertrauten Kinder, das Team der Mitarbeiterinnen, den Eltern, Besuchern, dem Träger und Netzwerkpartnern. Diese Werte, das christliche Menschenbild und die Haltung sind Voraussetzung für gelebten Kinderschutz. Die Werte und Haltung implementieren den Kinderschutz in unsere tägliche Arbeit. (siehe auch S.10 Konzeption 4.1 Menschenbild und Seite 15, 4.5 Kinderschutz und K 2.12 Kinderschutz) Gemeinsame Erziehung bedeutet für uns in erster Linie soziale Integration. Die Kinder mit Behinderung sollen samt ihrer Familie an den vielfältigen Angeboten der Tageseinrichtung teilnehmen können. Weiterhin geht es darum, sich mit den Stärken und Schwächen anderer, behinderter Kinder auseinanderzusetzen. Gerade in der heutigen Zeit führt Andersartigkeit immer häufiger zu Irritation und Ablehnung. Wenn Kinder in Tageseinrichtungen schon lernen, mit diesem „anders sein“ zu leben, hat das sicherlich Auswirkungen auf die Zukunft unserer Gesellschaft (aus Konzeption der TFK Klbr). Inklusion ist mehr als Integration: Es geht vielmehr um eine Pädagogik der Vielfalt, die ein erkennbares Merkmal eines gelebten christlichen Menschenbildes ist und sich an den Bedarfslagen aller Kinder orientiert. Es geht um die Realisierung von gemeinsamem Spielen und Lernen sowie um eine möglichst umfassende Teilhabe aller Kinder am Alltag der Tageseinrichtung. Die Betreuung eines oder mehrerer Kinder mit einer Behinderung erfordert eine besondere Aufmerksamkeit. Das Team der pädagogischen Kräfte muss sich mit dieser Situation auseinandersetzen, Informationen über die Behinderungsart müssen eingeholt werden, eventuell entsteht ein höherer Bedarf an Austausch im Team, es muss eine integrationsorientierte Elternarbeit geleistet werden, diverse Einzelgespräche mit den Eltern, Kontakt zu Ärzten und Therapeuten sind notwendig. In der Arbeit mit den Kindern ist eine intensive Beobachtung notwendig, um entsprechend des individuellen Entwicklungsstandes den Kindern angemessene Angebote machen zu können. Teilweise benötigen die Kinder ständige Begleitung durch eine Erzieherin, um überhaupt die komplexen Abläufe des Kindergartenalltags zu bewältigen. Kinder mit Behinderung benötigen besondere Führsorge und Schutz (siehe Kinderschutzkonzept). Ein inklusiver Kinderschutz bezieht sich auf die Teilhabe und den Schutz aller Kinder, unabhängig von ihren Fähigkeiten, und ist rechtlich in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Seit 1999 werden in unserer Einrichtung immer wieder Kinder im Rahmen der Gemeinsamen Erziehung betreut. Einzelne Mitarbeiterinnen sind mit unterschiedlichen Behinderungsarten vertraut. Durch Weiterbildung und die Teilnahme am Arbeitskreis Integration im Kirchenkreis Minden ist in unserem Team die Fachkompetenz für diesen Bereich gesichert. Durch die Kooperation mit dem Interdisziplinären Therapiezentrum in Barkhausen/Porta Westfalica sind wir in der Lage, gemeinsam mit Therapeuten und Heilpädagogen Förderpläne für gemeinsam betreute Kinder zu erstellen.

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