47 q den Elternrat Zu Beginn jedes Kindergartenjahres wählt die Elternschaft aus ihrer Mitte die Elternvertretung. Laut Kinderbildungsgesetz (kurz KIBIZ) muss in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat verschiedene Aufgaben im Interesse der Eltern wahrnehmen. Er soll die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Kindertageseinrichtung fördern, dem Kindertageseinrichtungs-Team beratend zur Seite stehen und organisatorische Aufgaben übernehmen. Er bietet z. B. Hilfe und Unterstützung bei Festen und anderen Unternehmungen an. q Hospitationen Für die Eltern besteht die Möglichkeit, am Vormittag die Kindertageseinrichtung zu besuchen und in der Gruppe ihres Kindes zu hospitieren, d. h. das Kind bei Spiel und Spaß zu beobachten. Dort können sie sich einen kleinen Einblick in die Kindergartenwelt verschaffen und sehen, in welchen Räumen ihr Kind spielt und wie es sich verhält. q Förderverein Seit einigen Jahren gibt es in unserer Einrichtung einen Förderverein. Dieser wurde von den Eltern der Kindertageseinrichtung ins Leben gerufen und gebildet. Der Verein organisiert die finanzielle Unterstützung, um der Kindertageseinrichtung in wichtigen Angelegenheiten unbürokratisch und schnell zu helfen. q Feste und Feiern Feste und Feiern sind in der Kindertageseinrichtung immer etwas Besonderes. Zum Abschluss des Kindergartenjahres findet im Sommer das Sommerfest statt (kann auch alle zwei Jahre stattfinden, oder auf Gruppenebene, zu besonderen Themen,
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