Konzeption der pädagogischen Arbeit 2024

15 4.5 Kinderschutz Der Kinderschutz ist ein wesentlicher Bestandteil in unserer Kindertageseinrichtung. Fortbildung, kollegiale Beratung und die Kooperation mit dem Träger sowie mit dem Jugendamt erleichtert es uns, der Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Kinderschutzes lt. Gesetz nachzukommen. Außerdem unterstützt uns in besonderen Fragen und Situationen zum Kindesschutz nach §8a eine Insoweit erfahrene Fachkraft (Insofa). Die Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben des Kindesschutzes nach §8a ist in einem Ordner im Mitarbeiterraum abgeheftet und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Außerdem ist der der Prozess Kindesschutz in unserem Qualitätshandbuch unter K2.12 nachzulesen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NzQ0Mjg=